ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

KIWI Mallorca Charter S.L. und vermietet Motorboote und Yachten. 

ZAHLUNG DER CHARTERGEBÜHR UND ANDERER BETRÄGE AN KIWI Mallorca Charter S.L.
Bei Buchung wird 50% sofort und 30 Tage vor dem Chartertag die restlichen 50% der Chartergebühr und ggf. der Bereitstellungs- bzw. Rücknahmegebühr an KIWI Mallorca Charter S.L. fällig. Wir akzeptieren VISA, MASTERCARD und ausgewählte Geldkarten. Wir akzeptieren keine Schecks, American Express oder Diners Club.

STORNIERUNG
Sollte die Buchung aus irgendeinem Grund storniert werden, muss der Charterer auf den die Buchungsbestätigung ausgestellt wurde, dies schriftlich mitteilen. Die Stornierung gilt ab dem Datum des Erhalts der Stornierung:
Folgende Stornierungsgebühren fallen an:
Mehr als 30 Tage vor Charterbeginn: 50% der Chartergebühr
8 bis 30 Tage vor Charterbeginn: 70 % der Chartergebühr
Bis zu 7 Tage vor Charterbeginn: 100 % der Chartergebühr

VERSICHERUNG
Zum Schutz von unvorhergesehenen Ereignissen, empfehlen wir unseren Kunden den Abschluss einer Reise-, Reiserücktrittsversicherung, welche solche Ereignisse im Notfall abdeckt. Diese kann über einen Versicherungsmakler oder ein Reisebüro abgeschlossen werden.


PREISE
KIWI Mallorca Charter S.L. behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit, für noch nicht gebuchte und bestätigte Buchungen, anzupassen oder zu ändern.


KAUTION
Die Kaution muss zu Beginn des Charterzeitraums daher vor dem Betreten des Bootes bei KIWI Mallorca Charter S.L. eingegangen oder hinterlegt sein. Zahlungen können in bar, per VISA- / MASTERCARD oder mobilen Zahlungsmethoden erfolgen.

ERSTATTUNG DER KAUTION
Soweit nicht anderweitig vereinbart oder angegeben, verrechnet KIWI Mallorca Charter S.L. die Kaution ganz oder teilweise für Verbindlichkeiten des Charterers gemäss den Bedingungen des Vertrages. Wird die Kaution jedoch nicht hierfür verwendet, wird sie dem Charterer binnen einer Woche, maximal einem Monat (abhängig vom Kreditinstitut) nach Ablauf des Charterzeitraums oder nach Klärung offener Fragen (je nachdem, welches der beiden Ereignisse später eintritt) ohne Zinsen zurückerstattet oder auf seine VISA- / MASTERCARD gutgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass Kautionszahlungen per Kreditkarte Wechselkursschwankungen unterliegen können. Etwaige Bankgebühren oder Kartengebühren werden von KIWI Mallorca Charter S.L. nicht übernommen.

FAHRGEBIET
Der Charterer darf das Boot nur in Fahrgebiete und innerhalb dieser nur in Regionen führen, für welche das Boot zugelassen und versichert ist. Führt der Charterer das Boot außerhalb des Fahrgebiets, wird er aufgefordert, das Boot in den nächstgelegenen, angemessenen Hafen zu fahren und zu verlassen. Steht diese Vertragsbeendigung an, hat der Charterer keinen Anspruch auf Erstattung der Chartergebühr oder der hinterlegten Kaution. Aufkommende Kosten für entstandene Schäden und der Rückführung in den Heimathafen der KIWI Mallorca Charter S.L. trägt der Charterer. Das allgemeine versicherte Fahrgebiet ist der spanische Mittelmeerraum innerhalb der 2 Meilen Zone. Bei führerscheinpflichtigen Booten wird eine Entfernung der Küste von maximal 2 sm bzw. 5 sm eingehalten (abhängig vom Boot und der jeweiligen Lizenz). Des Weiteren ist es dem Mieter untersagt, sich mit dem Boot weiter als 50 m der Küste zu nähern. Dies gilt insbesondere an Badestränden.

MAXIMALE ANZAHL DER PERSONEN
Der Charterer darf die maximale erlaubte Personenanzahl für die gecharterte Yacht in keiner Situation während des gesamten Charterzeitraums überschreiten. Sollte er nach begründeter Ansicht von KIWI Mallorca Charter S.L. gegen diese Regelung verstoßen, kann KIWI Mallorca Charter S.L. den Vertrag beenden. In diesem Fall hat der Charterer das Boot im nächstgelegenen angemessenen Hafen zu verlassen und hat nach Vertragsbeendigung keinen Anspruch auf Erstattung der Chartergebühr oder der hinterlegten Kaution.

FÜHREN DES BOOTES
Mietet der Charterer ein Boot im Rahmen dieses Chartervertrags, erklärt er sich mit folgender Regelung einverstanden: Ist KIWI Mallorca Charter S.L. der begründeten Ansicht, dass der Charterer nicht in der Lage ist, das Boot sicher und seemännisch zu führen, nimmt der Charterer auf eigene Kosten solange auf den Dienst eines von KIWI Mallorca Charter S.L. vorgegebenen professionellen Kapitäns in Anspruch, bis dieser davon ausgeht, dass der Charterer in der Lage ist, das Boot ohne seine Hilfe zu führen. Der Charterer übernimmt die für das Boot anfallenden Betriebskosten, insbesondere die Kosten für Treibstoff, Schmieröl, Filter und Hafengebühr außer für den ursprünglichen Liegeplatz im Heimathafen. Kosten für durch den Charterer (unabsichtlich oder absichtlich) verursachten Verlust, Bruch und sonstigen Schaden an dem Boot oder ihrer Ausstattung über die normale Abnutzung und den normalen Verschleiß hinaus, werden von der hinterlegten Kaution einbehalten. Bei vorhergesagten Windstärken von über 7 auf der Beaufort-Skala darf der Charterer den jeweiligen Schutzhafen nicht verlassen oder muss umgehend den nächsten Hafen oder Schutzort anlaufen, um das Boot zu sichern.

VERSPÄTETE RÜCKGABE
a) Verzögert sich die Rückgabe des Bootes aufgrund höherer Gewalt, erfolgt dies schnellstmöglich danach; bis dahin gelten die Vertragsbedingungen, und dem Charterer entstehen keine Strafgelder oder sonstige Kosten.
b) Verzögert der Charterer die Rückgabe des Bootes an die KIWI Mallorca Charter S.L. im Übergabehafen vorsätzlich, zahlt er unverzüglich per Direktüberweisung den Tagessatz der Liegezeit zzgl. vierzig Prozent (40 %) an KIWI Mallorca Charter S.L. Bei einer Verzögerung der Rückgabe um mehr als vierundzwanzig (24) Stunden entschädigt der Charterer die KIWI Mallorca Charter S.L. für Verluste oder Schäden, die KIWI Mallorca Charter S.L. durch den Nutzungsentzug, die Stornierung oder die verzögerte Bereitstellung des Bootest an nachfolgenden Charter entstehen.

BETRIEBSSTÖRUNG ODER FAHRUNTÜCHTIGKEIT
Ist das Boot nach Bereitstellung zu irgendeinem Zeitpunkt aufgrund einer Kollision, von Auf-Grund-Setzen oder aus anderen Gründen, die eine angemessene Nutzung des Bootes unmöglich machen, fahruntüchtig, wird der Charterzeitraum beendet und sämtliche bezahlten Beträge werden einbehalten. Ist die Betriebsstörung mechanischen Ursprungs, sorgt KIWI Mallorca Charter S.L. zwölf Stunden für Ersatz oder Reparatur oder übergibt dem Charterer ein anderes Boot mit denselben Abmessungen oder derselben Kabinenanzahl und Leistung oder erstattet dem Charterer die entrichteten Beträge. Der Charterer hat keinen Anspruch auf Entschädigung.

ERSATZ
Kann eine angemietete Yacht aufgrund einer Betriebsstörung während des vorhergehenden Einsatzes oder aus anderen Gründen außerhalb der Kontrolle von KIWI Mallorca Charter S.L. dem Charterer nicht zur Verfügung gestellt werden, kann der Vercharterter dem Charterer eine anderes Boot mit denselben Abmessungen oder mit derselben Kabinenanzahl und Leistung anbieten oder ihm die entrichteten Beträge erstatten. Der Charterer hat keinen Anspruch auf Entschädigung.

NUTZUNG DES BOOTES
Der Charterer nutzt das Boot ausschließlich zu seiner Unterhaltung und der seiner Gäste. Er vermietet das Boot nicht unter und nutzt sie unter keinen Umständen für gewerbliche Zwecke. Der Charterer stellt sicher, dass keine Haus- oder sonstigen Tiere ohne schriftliche Genehmigung von KIWI Mallorca Charter S.L. an Bord des Bootes gebracht werden. Der Charterer gewährleistet, dass sein Verhalten oder das seiner Gäste keine anderen Personen stört oder das Boot in Verruf bringt. Der Charterer nimmt keine Personen an Bord, die nicht zu seiner unmittelbaren Gruppe gehören, und übergibt bzw. vermietet das Boot nicht ohne schriftliche Genehmigung von KIWI Mallorca Charter S.L. an Dritte. IN SÄMTLICHEN INNENRÄUMEN DER YACHT IST RAUCHEN AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT. Der Charterer und seine Gäste halten die Gesetze und Bestimmungen aller Länder, in deren Hoheitsgebiet das Boot während des Vertragszeitraums geführt wird, ein. Der Charterer stellt sicher, dass sämtliche zollpflichtigen oder sonstigen Waren, die sich bereits an Bord des Bootes befinden oder während des Charterzeitraums an Bord gebracht werden, zollamtlich abgefertigt werden, bevor sie an Land gebracht werden. Des Weiteren besteht ausdrücklich Einvernehmen darüber, dass der Besitz oder Konsum bzw. Gebrauch illegaler Drogen oder Waffen (insbesondere Feuerwaffen) für KIWI Mallorca Charter S.L. einen ausreichenden Grund darstellt, den Chartervertrag fristlos zu kündigen, ohne dass hieraus Regressansprüche gegenüber KIWI Mallorca Charter S.L. entstehen.

VERSICHERUNG UND HAFTUNG DES CHARTERERS
a) KIWI Mallorca Charter S.L. versichert das Boot bei marktführenden Versicherern gegen alle üblichen Risiken, die auf das Boot der entsprechenden Größe und Art zutreffen.
b) Unter normalen Umständen beschränkt sich die Haftung des Charterers für Kosten oder Verlust bezüglich zu reparierender Schäden an dem Boot oder Dritten, die (absichtlich oder unabsichtlich) der Charterer oder seine Gäste zu verantworten haben, auf die Höhe des in der Versicherungspolice pro Schadensfall eingetragenen Selbstbehalts (Eigenbeteiligung).
c) Die Haftung des Charterers kann den jeweiligen Selbstbehalt (Eigenbeteiligung) pro Schadensfall übersteigen, wenn sein (absichtliches oder unabsichtliches) Verhalten oder das seiner Gäste darauf abzielte, den vereinbarten Versicherungsschutz aufzuheben oder zu beschränken.
d) Der Charterer schliesst zudem eine Versicherung für sein privates Eigentum an Bord oder an Land sowie eine Kranken- und Unfallversicherung für Schadensfälle ab, die nicht von der Bootsversicherung abgedeckt werden.

GELTENDES RECHT
Die Vertragsparteien vereinbaren PALMA DE MALLORCA, Spanien als Gerichtsstand für den Vertrag. Nach freiem Ermessen kann KIWI Mallorca Charter S.L. bestimmen, ob der Vertrag dem Recht des Landes der KIWI Mallorca Charter S.L. oder des Charterers unterliegt.

ERLÄUTERUNG – HÖHERE GEWALT
Der in diesem Vertrag verwendete Begriff „höhere Gewalt“ bezieht sich auf Vorfälle, die unmittelbar auf Handlungen, Ereignisse, nicht eingetretenen Ereignisse, Unterlassungen, Unfälle oder Ereignisse höherer Gewalt außerhalb der angemessenen Kontrolle von KIWI Mallorca Charter S.L. oder des Charterers zurückzuführen sind (insbesondere auf Streik, Aussperrung oder sonstige Arbeitsniederlegung, Aufruhr, Aufstand, Blockade, Einmarsch, Krieg, Brand, Explosion, Sabotage, Sturm, Kollision, Auf-Grund-Setzen, Nebel, von einer Regierung erlassene Gesetze oder Verordnungen oder schwerwiegende mechanische oder elektrische Störungen außerhalb der Kontrolle der Besatzung, die nicht auf Fahrlässigkeit von KIWI Mallorca Charter S.L. zurückzuführen sind.

REKLAMATIONEN
Im Rahmen des Vertrags sind KIWI Mallorca Charter S.L. sämtliche Probleme direkt bei Auftreten und nicht am Ende des Charterzeitraums mitzuteilen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, kann KIWI Mallorca Charter S.L. keine Haftung übernehmen, da ihm nicht die Gelegenheit eingeräumt wurde, das Problem zu prüfen und zu beheben. KIWI Mallorca Charter S.L. übernimmt keine Haftung, wenn der Fehler auf den Charterer, seine Gäste, Dritte oder auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das KIWI Mallorca Charter S.L. nicht hätte vorhersehen bzw. vermeiden können.